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BFH, 29.11.2000 - I B 9/00 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Körperschaftssteuerbescheid - Vortragsfähiger Gewerbeverlust - Verbleibender Verlustabzug - Schätzung der Besteuerungsgrundlage - Erledigung der Hauptsache - Besorgnis der Befangenheit - Nichtzulassungsbeschwerde
- Judicialis
KStG § 47 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; FGO § 6; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 10.03.2000 - I B 52/99
Richterablehnung; Fristsetzung zur Vorlage der Gewinnermittlung
Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I B 9/00
Das ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und bei objektiver Betrachtung anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen entscheiden (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 VI B 397/98, BFH/NV 2000, 337;… vom 14. Oktober 1999 IV B 72/99, BFH/NV 2000, 459; vom 10. März 2000 I B 52/99, BFH/NV 2000, 1114, m.w.N.). - BFH, 22.05.1991 - IV B 48/90
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I B 9/00
Eine solche Situation kann auch dadurch verursacht sein, dass der Richter zwar nicht zu dem Beteiligten, wohl aber zu dessen Prozessbevollmächtigtem ein gespanntes Verhältnis hat; ein solches rechtfertigt jedoch nur dann eine Ablehnung, wenn die Besorgnis begründet ist, dass es sich im konkreten Fall zu Ungunsten des Beteiligten ausgewirkt haben könnte (…BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1991 VI B 128/90, BFH/NV 1991, 696; vom 22. Mai 1991 IV B 48/90, BFH/NV 1992, 395). - BFH, 23.09.1999 - VI B 397/98
Richterablehnung
Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I B 9/00
Das ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und bei objektiver Betrachtung anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen entscheiden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 VI B 397/98, BFH/NV 2000, 337;… vom 14. Oktober 1999 IV B 72/99, BFH/NV 2000, 459;… vom 10. März 2000 I B 52/99, BFH/NV 2000, 1114, m.w.N.). - BFH, 14.10.1999 - IV B 72/99
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I B 9/00
Das ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und bei objektiver Betrachtung anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen entscheiden (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 VI B 397/98, BFH/NV 2000, 337; vom 14. Oktober 1999 IV B 72/99, BFH/NV 2000, 459;… vom 10. März 2000 I B 52/99, BFH/NV 2000, 1114, m.w.N.). - BFH, 31.01.1991 - VI B 128/90
Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit nach dem Abhalten eines …
Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I B 9/00
Eine solche Situation kann auch dadurch verursacht sein, dass der Richter zwar nicht zu dem Beteiligten, wohl aber zu dessen Prozessbevollmächtigtem ein gespanntes Verhältnis hat; ein solches rechtfertigt jedoch nur dann eine Ablehnung, wenn die Besorgnis begründet ist, dass es sich im konkreten Fall zu Ungunsten des Beteiligten ausgewirkt haben könnte (BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1991 VI B 128/90, BFH/NV 1991, 696;… vom 22. Mai 1991 IV B 48/90, BFH/NV 1992, 395).
- BFH, 29.11.2000 - I B 8/00
Verfahrensmängel und Divergenz
Die Klägerin legte hiergegen Beschwerde ein; diese ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Verfahrens I B 9/00. - BFH, 24.01.2002 - III S 13/01
Beschwerde - Zahlungsverjährung - Verjährung - Besorgnis der Befangenheit - …
Derjenige Beteiligte, der einen Richter als befangen ablehnt, muss die die Ablehnung tragenden Gründe substantiiert darlegen und erforderlichenfalls glaubhaft machen (BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 9/00, BFH/NV 2001, 625, m.w.N.).